Ich bitte um Mäßigung

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Cat Carlo
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Re: Ich bitte um Mäßigung

Beitragvon Cat Carlo » Di 17. Jun 2014, 10:35

Darthie hat geschrieben:Das gönne ich Dir!
:up:

Danke!

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Honk04
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Re: Ich bitte um Mäßigung

Beitragvon Honk04 » Di 24. Jun 2014, 20:35

Ein lesenswerter Kommentar in der heutigen SZ über die globale Verantwortung Deutschlands:
http://www.sueddeutsche.de/politik/glob ... -1.2011972

Proxmax

Re: Ich bitte um Mäßigung

Beitragvon Proxmax » Di 24. Jun 2014, 21:57

Josef K hat geschrieben:Dem Stasi-Informanten geht es um Menschenrechte! Hört, hört:

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 75332.html


Was für ein widerwärtiges Arschloch :vomit:

vollumfängliche zustimmung! :hung:

Josef K

Re: Ich bitte um Mäßigung

Beitragvon Josef K » Mi 25. Jun 2014, 20:32

Auf Verunglimpfung des Bundespräsidenten stehen bis zu fünf Jahre Haft! ;-)

Proxmax

Re: Ich bitte um Mäßigung

Beitragvon Proxmax » Mi 25. Jun 2014, 20:55

und was ist mit der freien meinungsäusserung?
vor allem, wenn sie der wahrheit entspricht?

Josef K

Re: Ich bitte um Mäßigung

Beitragvon Josef K » Mi 25. Jun 2014, 21:11

Ich bitte um Vorsicht beim Öffnen des Links, das könnte erheblichen Brechreiz auslösen :sick:

http://www.rbb-online.de/politik/beitra ... etzer.html

Proxmax

Re: Ich bitte um Mäßigung

Beitragvon Proxmax » Mi 25. Jun 2014, 23:51

hmmm, wie könnte man "widerlicher kriegshetzer" politisch korrekt formulieren?
erbitte vorschläge!

Darthie

Re: Ich bitte um Mäßigung

Beitragvon Darthie » Do 26. Jun 2014, 09:03

Ich habe das mal durch den Thesaurus von Word geschickt.

Am schönsten gefällt mir

Gräulicher (?!) Antreiber bewaffneter Konlikte.

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Reinhardt
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Re: Ich bitte um Mäßigung

Beitragvon Reinhardt » Do 26. Jun 2014, 09:29

Wie sagten schon Karius und Baktus anno dunnemals?
"Da kommt sie, die gräuliche Zahnbürste!!"
Hätte man drauf kommen können! Dass der Thesaurus das noch weiß, erstaunlich.

manzano

Re: Ich bitte um Mäßigung

Beitragvon manzano » Mi 23. Jul 2014, 09:06

"Laut Paragraf 90 des Strafgesetzbuches droht bei Verunglimpfung des Bundespräsidenten eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren."

Sonst geht's aber noch? Menschenskinder!

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Zakk
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Re: Ich bitte um Mäßigung

Beitragvon Zakk » Mi 23. Jul 2014, 10:01

Wobei der Ehrschutz des BP bzw. der Schutz dessen Amts mit dem Recht des Betreffenden auf Meinungsäußerung abgewogen werden muss. Schmähung sind ggfs. erlaubt. Ob also eine diffamierende Äußerung tatsächlich strafbar ist, entscheidet weder der BP noch die StA, sondern ein Gericht.


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