Ebay Fall öffnen - ab wann?

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Matt 66
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Ebay Fall öffnen - ab wann?

Beitragvon Matt 66 » Mo 23. Okt 2017, 12:06

Werte aktive Gemeinde und heimliche Mitleser,

ich habe nun zum ersten Mal in meiner langjährigen ebay-Aktivität den Fall, dass ein Käufer nicht zahlt, und auch auf eine durchaus freundlich formulierte Erinnerung meinerseits (nach über einer Woche nach Auktionsende) schlichtweg überhaupt nicht reagiert. Die Auktion ist nun schon 2,5 Wochen her. Es wäre ja alles kein Problem, wenn er wenigstens mal ein Lebenszeichen von sich geben würde, dass er gerade im Urlaub ist oder was weiss ich, aber so völliges Totschweigen? Hatte ich, wie gesagt, noch nie! Irritierend kommt hinzu, dass sein Bewertungsprofil als Käufer astrein ist, immer wird seine schnelle Bezahlung gelobt. Und wir reden hier von deutlich unter hundert Euro!

Meine Frage an euch wäre nun, wie lange man üblicherweise bei ebay warten sollte, bis man einen "Fall öffnet". Ich will mich ja auch nicht unbeliebt machen und zu ungeduldig rüberkommen. Was sind da eure Erfahrungswerte als Verkäufer? Ich als Käufer zahle immer so schnell es eben geht. Ich finde das nur anständig und normal. Warum sollte man das hinauszögern? Man will ja schließlich das Produkt haben. Andererseits scheinen sich Verkäufer auch oft wie ein Schnitzel darüber zu freuen, wenn jemand schnell bezahlt. Ist es etwa normal, dass man sich da 2 bis 3 Wochen Zeit läßt?

Was meint ihr?

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Bierschinken
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Re: Ebay Fall öffnen - ab wann?

Beitragvon Bierschinken » Mo 23. Okt 2017, 12:48

Mein persönliches Gefühl…

Ich wäre auch verwundert und grummelig, wenn keine Reaktion kommt.
Dennoch würde ich die 14 Tage abwarten und dann proforma einen Fall öffnen. Wenn der Käufer sich dann meldet, lässt sich der Fall ja problemlos schließen, man bewertet sich vielleicht doch positiv und alles ist wieder schön :flower:

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silversonic65
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Re: Ebay Fall öffnen - ab wann?

Beitragvon silversonic65 » Mo 23. Okt 2017, 14:39

Da ja bereits 2,5 Wochen rum sind, würde ich auch eine Fall eröffnen.
Hatte so etwas auch einmal, danach ging es dann ziemlich schnell.

Läster Paul
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Re: Ebay Fall öffnen - ab wann?

Beitragvon Läster Paul » Mo 23. Okt 2017, 15:26

Oder er hatte einen Herzinfarkt. Kann vorkommen.
Normalerweise sind 4 Tage das Zahlungsziel, musst du aber in der Beschreibung drinhaben, ansonsten hat der Käufer jede Menge Zeit für die Bezahlung.
Du kannst aber auch eine Frist von 10 Tagen setzen, in denen er bezahlen muss, ansonsten ist der Kaufvertrag hinfällig und du kannst das Zeugs behalten oder anderweitig verkaufen.
Genaueres wissen die Rechtsverdreher.

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Cat Carlo
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Re: Ebay Fall öffnen - ab wann?

Beitragvon Cat Carlo » Mo 23. Okt 2017, 16:44

EBAY macht Vorschläge auf seinen Hilfe-Seiten, wie man am besten verfährt. Du kannst dann auch an den zweithöchsten Bieter verkaufen.

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Matt 66
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Re: Ebay Fall öffnen - ab wann?

Beitragvon Matt 66 » Mo 23. Okt 2017, 18:32

Das ist mir schon bekannt. Mir geht es hier nur um die "unausgesprochene Regelzeit", die man als Verkäufer abwarten sollte. Dazu sagt ebay nämlich nichts konkretes. Ich habe in all den Jahren nur recht wenige Sachen verkauft, deshalb fehlen mir da die Erfahrungswerte.
Ich schau jetzt mal, ob ich die Telefonnummer rauskriege, dann ruf ich da einfach mal an. Vielleicht ist ja tatsächlich was gesundheitliches passiert...

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Keef
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Re: Ebay Fall öffnen - ab wann?

Beitragvon Keef » Di 24. Okt 2017, 09:31

Gegenfrage: Warum haste ohne Geldeingang versendet?

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Matt 66
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Re: Ebay Fall öffnen - ab wann?

Beitragvon Matt 66 » Di 24. Okt 2017, 10:09

Hä? Hob i do goar net!

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Cat Carlo
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Re: Ebay Fall öffnen - ab wann?

Beitragvon Cat Carlo » Di 24. Okt 2017, 10:37

Dann verkauf das Teil doch an den 2. Bieter und schicke dem 2. Eine Mail mit Deonem Bedauern.

Läster Paul
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Re: Ebay Fall öffnen - ab wann?

Beitragvon Läster Paul » Di 24. Okt 2017, 14:03

Cat Carlo hat geschrieben:Dann verkauf das Teil doch an den 2. Bieter und schicke dem 2. Eine Mail mit Deonem Bedauern.

So einfach geht das nicht. Zwischen Verkäufer und Gewinner der Auktion kommt ein Kaufvertrag zustande, deswegen sollte man sich an die gesetzlichen Regelungen halten.
Wenn der Käufer nicht zahlt, musst du ihm erstmal eine Frist setzen. Ebay empfiehlt da, meine ich gelesen zu haben, 4 Tage, danach kannst du einen Fall eröffnen, wenn der Käufer nicht gezahlt hat.
Alternativ kannst du auch ein Zahlungsziel setzen und dabeischreiben, wenn er bis dann nicht zahlt, der Kaufvertrag ungültig wird. Wie das rechtlich genau ist, muss man dann selbst erkunden oder beim RA erfragen.


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