Bürokratieabbaugesetz

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Bassfuss
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Bürokratieabbaugesetz

Beitragvon Bassfuss » Do 26. Apr 2012, 10:11

Heute gelesen:

"...im Zuge des Bürokratieabbaugesetzes ist das Einspruchsverfahren abgeschafft worden..."

Irgendwie an der falschen Stelle eingespart. Man soll erst einmal bezahlen....obwohl man ja genau das eigentlich vermeiden möchte, weil man an seine Liquidität denkt....

Es geht übrigens um die Gewerbesteuer...

Darthie

Re: Bürokratieabbaugesetz

Beitragvon Darthie » Do 26. Apr 2012, 10:26

Bassfuss hat geschrieben:Man soll erst einmal bezahlen....


Hi Frank,

sorry, das war schon immer so. Geregelt in § 80 Abs. 2 Nr. 1 (früher Nr. 4) VwGO:

"Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. (...) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur (...) bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten".

orben

Re: Bürokratieabbaugesetz

Beitragvon orben » Do 26. Apr 2012, 10:37

@ darthie: ist das nicht ao/fgo? außerdem geht's frank doch um die abschaffung des einspruchs(=widerspruchs-)verfahrens und nicht um die sofortige vollziehung?!

es scheint mir, das bürokratieabbaugesetz=justizbeschäftigungsgesetz...

ich grüße heut mal berlin von dir! ;-)

Darthie

Re: Bürokratieabbaugesetz

Beitragvon Darthie » Do 26. Apr 2012, 10:42

orben hat geschrieben:@ darthie: ist das nicht ao/fgo? außerdem geht's frank doch um die abschaffung des einspruchs(=widerspruchs-)verfahrens und nicht um die sofortige vollziehung?!


Nö.
Das ergibt sich ja daraus.
Du musstest auch bislang erst zahlen. Wenn Du Deine Kohle wieder haben wolltest, musstest Du ins Widerspruchsverfahren gehen, und erst danach ins Klageverfahren. Das bedeutete zeitliche Verzögerung bei der Erstattung.

Jetzt kannst Du gleich vors Gericht und bekommst Deine Knete u.U. schneller zurück.

Ich musste mich mit dem Quatsch auch schon mal beschäftigen und kann mit Stolz behaupten, dass ich das für eine unwünschenswerte Verkürzung des Rechtsweges hielt und halte, und es nach meiner Stellungnahme für Berlin so nicht eingeführt wurde.


orben hat geschrieben:es scheint mir, das bürokratieabbaugesetz=justizbeschäftigungsgesetz...


Eben, drum. Nicht gut.

orben hat geschrieben:ich grüße heut mal berlin von dir! ;-)


Ach so?! Wie, wo, warum?

orben

Re: Bürokratieabbaugesetz

Beitragvon orben » Do 26. Apr 2012, 10:55

Darthie hat geschrieben:
orben hat geschrieben:@ darthie: ist das nicht ao/fgo? außerdem geht's frank doch um die abschaffung des einspruchs(=widerspruchs-)verfahrens und nicht um die sofortige vollziehung?!


Nö.
Das ergibt sich ja daraus.
Du musstest auch bislang erst zahlen. Wenn Du Deine Kohle wieder haben wolltest, musstest Du ins Widerspruchsverfahren gehen, und erst danach ins Klageverfahren. Das bedeutete zeitliche Verzögerung bei der Erstattung.

Jetzt kannst Du gleich vors Gericht und bekommst Deine Knete u.U. schneller zurück.

Ich musste mich mit dem Quatsch auch schon mal beschäftigen und kann mit Stolz behaupten, dass ich das für eine unwünschenswerte Verkürzung des Rechtsweges hielt und halte, und es nach meiner Stellungnahme für Berlin so nicht eingeführt wurde.


das, was ich grad geschrieben hab, ist schon wieder gelöscht. :roll:
daher nur kurz:
zu "das ergibt sich ja daraus": nicht zwingend imho, ist ja fgo (?!), keine ahnung, wieweit da früher aufschiebende wirkung berücksichtigt war. selbst wenn nicht, ist die abschaffung natürlich quatsch.
schneller wird's nicht werden, wenn das jetzt alles unmittelbar vor die gerichte geht. das mit der anforderung von kosten etc ist schon klar. wobei die aufschiebende wirkung ja ggf herstellbar wäre. nichtsdestotrotz: ich bin der spontanen meinung, hier in der fgo zu sein.
einige bundesländer (bei bayern bin ich mir recht sicher) haben das widerspruchsverfahren nach vwgo tatsächlich vollständig abgesetzt! unfassbar....

orben hat geschrieben:ich grüße heut mal berlin von dir! ;-)


Ach so?! Wie, wo, warum?[/quote]

bekommst gleich ne kurze pm!

Darthie

Re: Bürokratieabbaugesetz

Beitragvon Darthie » Do 26. Apr 2012, 11:04

orben hat geschrieben:einige bundesländer (bei bayern bin ich mir recht sicher) haben das widerspruchsverfahren nach vwgo tatsächlich vollständig abgesetzt! unfassbar....


Ich schaue mal, ob ich die Vorlage kriege, dann wissen wir's genau.

orben hat geschrieben:bekommst gleich ne kurze pm!



Tatsache! Mal lesen, was drin steht.

Han Solo

Re: Bürokratieabbaugesetz

Beitragvon Han Solo » Do 26. Apr 2012, 19:05

Darthie hat geschrieben:
orben hat geschrieben:einige bundesländer (bei bayern bin ich mir recht sicher) haben das widerspruchsverfahren nach vwgo tatsächlich vollständig abgesetzt! unfassbar....


Ich schaue mal, ob ich die Vorlage kriege, dann wissen wir's genau.


Jep, gem. Art. 15 I AGVwGO (Bayern) haben wir seit ein paar Jährchen in Bayern in einigen Bereichen nur noch ein fakultatives Widerspruchsverfahren und ansonsten gar keins mehr (Art. 15 II). Vermissen tut's keiner und die befürchtete Überlastung der Gerichte ist ausgeblieben (bzw. die waren schon vorher überlastet ;) ).

@ darthie: ist das nicht ao/fgo? außerdem geht's frank doch um die abschaffung des einspruchs(=widerspruchs-)verfahrens und nicht um die sofortige vollziehung?!


In der AO steht's auch: § 361
Aber der § 80 VwGO passt auch.


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