Wahlziel erreicht, ...

Imij

Re: Wahlziel erreicht, ...

Beitragvon Imij » Do 26. Sep 2013, 11:46

Darthie hat geschrieben:
Imij hat geschrieben:Ich hatte mich da explizit bei den Wahlhelfern im Wahllokal noch erkundigt, ob ich die Wahlbenachrichtigung wieder mitnehmen dürfe.

Es ertönte ein CSU-geschwängertes „Njet!!!”


Oh-oh... Möchtest Du die Wahl anfechten?!

Oh, Kacke auch das noch.

Reicht es nicht, dass ich schon die Nebenkostenabrechnung anfechten muss?

Na ja, diene und leide. :worship:

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Bassfuss
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Re: Wahlziel erreicht, ...

Beitragvon Bassfuss » Do 26. Sep 2013, 11:59

Darthie hat geschrieben:Du MUSST die Wahlbenachrichtigung sogar wieder mitnehmen. In Berlin ist es nicht mal erwünscht, dass Du sie im Gebäude des Wahllokals in einen Mülleimer wirfst. Du solltest explizit aufgefordert werden, sie wieder mitzunehmen und ggf. zu Hause zu entsorgen.

So habe ich das als Wahlvorstand auch immer gehalten.

Na ja, Bayern halt, da gehen die Uhren anders...[/color]



...dann gehen sie in meinem Wahlkreis ähnlich. Ich habe noch nie die Wahlbenachrichtigung zurückbekommen. Und mein Name steht in einer Liste und wird abgehakt. Was mit der Liste passiert, weiß ich nicht. Es geht vermutlich um Doppelwähler oder sowas.

Al Burky

Re: Wahlziel erreicht, ...

Beitragvon Al Burky » Do 26. Sep 2013, 12:01

Genauso ist das hier auch. Und hier tobt nicht die CSU, sondern rot/grün (Auch gern Hanni & Nanni genannt)...

Darthie

Re: Wahlziel erreicht, ...

Beitragvon Darthie » Do 26. Sep 2013, 12:56

Bassfuss hat geschrieben:Und mein Name steht in einer Liste und wird abgehakt. Was mit der Liste passiert, weiß ich nicht. Es geht vermutlich um Doppelwähler oder sowas.


Und darum, ob Du überhaupt wahlberechtigt bist. Das ist das sog. Wählerverzeichnis. In das sind alle Wahlberechtigten eingetragen, und wählen darf nur, wer drinsteht. Und jeder darf auch nur einmal wählen. Deswegen wird man eben auch abgehakt. Ggf. wird ein Vermerk angebracht, dass man einen Wahlschein (zB für Briefwahl) beantragt hat.
Wenn das so ist, muss man den Wahlschein oder die Briefwahlunterlagen vorlegen, sonst darf man im Wahllokal nicht wählen.

Das Wählerverzeichnis wird nach 6 Monaten vernichtet, oder später, wenn die Wahl angefochten wird und das Wählerverzeichnis noch benötigt wird.

Und ansonsten streue ich Asche auf mein Haupt. Die Bayern haben natürlich Recht! Wie immer!
Nach § 56 III Bundeswahlordnung (BWO) tritt "der Wähler an den Tisch des Wahlvorstandes. Auf Verlangen hat er seine Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, sich über seine Person auszuweisen."
Immerhin sind nach § 90 I BWO die eingenommenen Wahlbenachrichtigungen unverzüglich zu vernichten.

Na ja, hier sind wir eben etwas lockerer. Ich brauche ja meine Wahlbenachrichtigung immer noch. Sonst kenne ich doch meinen Wahlkreis gar nicht mehr, wenn ich am Montag auf der Website der Landeswahlleiterin schauen will, wie das Ergebnis in meinem Wahllokal ausgefallen ist... War das jetzt 410 oder 710? 710, na bitte!

Al Burky

Re: Wahlziel erreicht, ...

Beitragvon Al Burky » Do 26. Sep 2013, 15:38

*lach* KR hat genau 2 Wahlkreise, der eine nimmt den halben Nachbarkreis noch hinzu... dasfällt das leichter... :-)

Darthie

Re: Wahlziel erreicht, ...

Beitragvon Darthie » Do 26. Sep 2013, 16:46


Läster Paul
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Re: Wahlziel erreicht, ...

Beitragvon Läster Paul » Do 26. Sep 2013, 17:05

Ich bin mal gespannt, ob und wenn wann es Neuwahlen gibt. Das würde aber erst Sinn machen, wenn es einen Anlass dafür gibt und die FDP sich bis dahin wiederaufgestellt hat.


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