Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
- Mr Knowitall
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Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
Herrschaft halt.
Einfach warten bis der Zug entgueltig an die Wand faehrt
Oder der Leidensdruck steigt hinreichend.
Und dann Daumen druecken, dass es tatsaechlich besser wird
Einfach warten bis der Zug entgueltig an die Wand faehrt

Oder der Leidensdruck steigt hinreichend.
Und dann Daumen druecken, dass es tatsaechlich besser wird

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Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
Acht kurzweilige Minuten:
http://www.youtube.com/watch?v=DB3xywYQ ... re=related
Merkels Antwort auf der Pressekonferenz ist doch goldig. Letzten Endes hat das Parkinson aber schon beschrieben: Das auf einer Konferenz mit 12 Leuten dreie das Ergenbis schon vorher beschlossen haben und die anderen nur denken, das sie etwas beschliessen.
http://www.youtube.com/watch?v=DB3xywYQ ... re=related
Merkels Antwort auf der Pressekonferenz ist doch goldig. Letzten Endes hat das Parkinson aber schon beschrieben: Das auf einer Konferenz mit 12 Leuten dreie das Ergenbis schon vorher beschlossen haben und die anderen nur denken, das sie etwas beschliessen.
Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
Tja, es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein.......
Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
Je nach Auspraegung ist Unangepassheit leider ebenfalls kein Garant fuer "Gesundheit": NSU, Al Quaida, Michael Moore, Piraten, die Linke...
Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
buttrock hat geschrieben: NSU, Al Quaida.
Aber sind solche Gruppierungen nicht die 'Angepasstesten' und somit eben auch die 'Gestörtesten'?
Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
Das sind revolutionäre Bewegungen. Genau darauf will ich doch raus...
- Mr Knowitall
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Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
Ich würde sagen konterrevolutionär. Die Revolution machen andere:
http://www.youtube.com/watch?v=iKd4lpNR3os
http://www.youtube.com/watch?v=iKd4lpNR3os
Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
Sich auseinandersetzen, sich informieren, im besten Falle Selbstwirksamkeit dabei erleben - das ist ein Luxus geworden.
Das ist etwas, für das es sich zu kämpfen lohnt.
Und die Grundlage einer Demokratie.
Ich erkenne nur keine politische Kraft, die fähig wäre diese Tugenden gegen die in diesem Sinne Konservativen durchzusetzen - daher rührt meine Verdrossenheit.
Das ist etwas, für das es sich zu kämpfen lohnt.
Und die Grundlage einer Demokratie.
Ich erkenne nur keine politische Kraft, die fähig wäre diese Tugenden gegen die in diesem Sinne Konservativen durchzusetzen - daher rührt meine Verdrossenheit.
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Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
Tom hat geschrieben:Sich auseinandersetzen, sich informieren, im besten Falle Selbstwirksamkeit dabei erleben - das ist ein Luxus geworden.
Das ist etwas, für das es sich zu kämpfen lohnt.
Und die Grundlage einer Demokratie.
Das ist richtig.
http://www.youtube.com/watch?v=qm-viFFH ... ure=relmfu
Auf den ersten Blick hat das nichts mit dem Thema zu tun, trotzdem sehr spannend! Teil 2 auch anhören.
Da stellen sich doch diverse Fragen!
- Mr Knowitall
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Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
Bist du Jurist?
Ich finde diese juristischen Debatten ja eher sinnlos, denn ich verstehe nichts davon. Ich habe jedoch das Gefühl, dass Juristen auch nicht viel mehr verstehen, wenn es nicht um ihr Spezialgebiet geht. Schon allein das sollte einem zu denken geben.
Tatsache ist jedenfalls, dass man die Bevölkerung über viele Dinge vollkommen im Dunkeln lässt.
Ich finde diese juristischen Debatten ja eher sinnlos, denn ich verstehe nichts davon. Ich habe jedoch das Gefühl, dass Juristen auch nicht viel mehr verstehen, wenn es nicht um ihr Spezialgebiet geht. Schon allein das sollte einem zu denken geben.
Tatsache ist jedenfalls, dass man die Bevölkerung über viele Dinge vollkommen im Dunkeln lässt.
Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
http://www.amazon.de/Bl%C3%B6dmaschinen-Die-Fabrikation-Stupidit%C3%A4t-suhrkamp/dp/3518126091/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1333573544&sr=8-1
»Fernsehen macht dumm«, »Unser Bildungssystem produziert karrieristische Fachidioten«, »Der Kapitalismus braucht Konsumtrottel« – Wenn eine Gesellschaft auf das in ihr (zu Recht) grassierende Unbehagen an »allgemeiner Verblödung« statt mit handfesten Gegenmaßnahmen bevorzugt mit kulturpessimistischen Slogans und Verschwörungstheorien reagiert, wird klar, wie sehr sie sich bereits in ihrem Dummsein eingerichtet, es gar zum System erhoben hat. Markus Metz und Georg Seeßlen analysieren die Mechanismen, mit denen Dummheit heute produziert wird, nebst den fatalen Strategien, mit denen die meisten Individuen sie »bewältigen« und dadurch noch verstärken. Wer sich der Dynamik der »Blöd-Maschinen« nicht blind oder – noch schlimmer – sehend ergeben möchte, muß ihre Strukturen begreifen. Nur so entsteht die Chance, sie zu zerschlagen.
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Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
Mr Knowitall hat geschrieben:Bist du Jurist?
Ich finde diese juristischen Debatten ja eher sinnlos, denn ich verstehe nichts davon. Ich habe jedoch das Gefühl, dass Juristen auch nicht viel mehr verstehen, wenn es nicht um ihr Spezialgebiet geht. Schon allein das sollte einem zu denken geben.
Ich bin kein Jurist. Diese Filme sind aber sehr aufschlussreich. Unbedingt ansehen.
Wenn man sich fragt, was ein Gesetz ist, kommt man zb. hierhin:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm
Wenn ich da jetzt nachlese, was diese Rechtsnorm bewirken soll, steht da unte "Typen von Rechtsnormen" dieses:
"Üblicher ist jedoch die Typisierung in:
Verbote und Gebote, die Unterlassungs- oder Handlungspflichten auferlegen
Verbindliche Feststellungen
Gestaltungen wie Aufhebungen, Ernennungen, Entlassungen, Gestattungen"
So, und jetzt schau dir mal den Film hier an:
http://www.youtube.com/watch?v=1nt5F-g2 ... ure=relmfu
Der mit dem roten Kasten daneben ist Teil 2.
Wenn offenbar schon Gerichte und deren Bedienstete nicht mehr wissen, wozu ein Gesetz da ist, dann ist der Ofen doch schon aus. Meine 5 Cent.
- Mr Knowitall
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Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
Ehrlich gesagt habe ich weder Lust noch Zeit, mich da einzulesen.
Ich habe den Process von Kafka gelesen und das
http://content.stuttgarter-zeitung.de/s ... weigt.html
Das reicht.
Ich habe den Process von Kafka gelesen und das
http://content.stuttgarter-zeitung.de/s ... weigt.html
Das reicht.
Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
Läster Paul hat geschrieben:So, und jetzt schau dir mal den Film hier an:
http://www.youtube.com/watch?v=1nt5F-g2 ... ure=relmfu
Der mit dem roten Kasten daneben ist Teil 2.
Wenn offenbar schon Gerichte und deren Bedienstete nicht mehr wissen, wozu ein Gesetz da ist, dann ist der Ofen doch schon aus. Meine 5 Cent.
Die Filme sind ja oberpeinlich. Der Typ hatt null Ahnung wovon er da redet und behauptet Fehler von Seiten der Behörden und Justiz, wo keine sind, nur weil er sich das Gesetz völlig fehelerhaft zurechtbiegt. Ich vermute mal, dass er selbst in den ganzen Verfahren eine Partei war, immer eins auf den Deckel gekriegt hat und jetzt den "bösen Staat" anprangert.
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Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
Han Solo hat geschrieben:
Die Filme sind ja oberpeinlich. Der Typ hatt null Ahnung wovon er da redet und behauptet Fehler von Seiten der Behörden und Justiz, wo keine sind, nur weil er sich das Gesetz völlig fehelerhaft zurechtbiegt. Ich vermute mal, dass er selbst in den ganzen Verfahren eine Partei war, immer eins auf den Deckel gekriegt hat und jetzt den "bösen Staat" anprangert.
Glaube ich nicht. Es gibt Im Netz jede Menge Leute, die sich als Hobbyjuristen betätigen und abstruses Zeug erzählen.
Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
Und er ist offenbar einer davon.
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Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
Han Solo hat geschrieben:Die Filme sind ja oberpeinlich. Der Typ hatt null Ahnung wovon er da redet und behauptet Fehler von Seiten der Behörden und Justiz, wo keine sind, nur weil er sich das Gesetz völlig fehelerhaft zurechtbiegt. Ich vermute mal, dass er selbst in den ganzen Verfahren eine Partei war, immer eins auf den Deckel gekriegt hat und jetzt den "bösen Staat" anprangert.
Ist klar das man sich viel zusammenklauben kann, ich kann da erstmal nix falsches erkennen, bin ja kein Fachmann. Leider hilft mir dein Beitrag auch nicht zur Erhellung weiter, weil du ja nicht mehr sagst, als das es nicht stimmt. Wenn du dich auskennst, gib doch mal wenigstens einen Hinweis in der Form, wo etwas definitiv falsch ist.
Genau wie der Zeitungsartikel wertlos ist, weil er nur Behauptungen enthält, kann man nichts mit anfangen.
Re: Wozu der Kampf gegen den Terror wirklich dient
http://www.youtube.com/watch?v=1nt5F-g2 ... ure=relmfu
Ganz am Anfang zu der Sache mit dem Führerschein. Wir wissen nicht, ob er eingezogen wurde oder nicht. Das ist allein entscheidend, ob der Angeklagte das Ding zurückerhält. Da stand nur "der Angeklagte gibt den Führerschein zu Gericht". Formell in einem Beschluss oder Urteil hätte der Führerschein eingezogen werden müssen. Da wir hierüber keine Angaben haben (was steht im Tenor?), ist es total an der Sache vorbei, was er da erzählt.
Als Nächstes die Zustellung des Urteils. Die fehlende Unterschirft des Richters auf der Ausfertigung ist für die Wirksamkeit des Urteils völlig egal (das "Original" muss der Richter dagegen schon unterschreiben, § 275 StPO). Dies hat hier noch nicht mal für die Zustellung und somit für die Rechtsmittelfristen belang, denn er redet über ein Strafrechtsurteil und das wird idR mit Verkündung, §§ 35 I, 268 II StPO wirksam. Die Berufungsfrist läuft entsprechend mit Verkündung an: § 314 I StPO. Was dies mit § 415 ZPO zu tun haben soll, ist völlig unersichtlich. Da geht es um die Beweiskraft öffentlicher Urkunden im Zivilprozess. Ihm geht es aber offenbar die ganze Zeit um die Wirksamkeit des Strafurteils.
Einen Richter zu einer eidesstattlichen Versicherung mit zweifelhaftem Inhalt (da steht was von SMAD- und SHAEF-Gesetz?!?!) zu seiner Amtsträgereigenschaft nötigen zu wollen, ist eine absolute Frechheit (Querulantenwahn).
Richtet man sich als Laie in irgendeiner Form gegen ein Urteil, kann das zuständige Rechtsmittelgericht natürlich das Schreiben als bestimmtes Rechtsmittel (Berufung oder Revision) auslegen, was auch nötig ist, um prüfen zu können, ob Erfordernisse eingehalten wurden. Typischerweise wird dann laiengünstig ausgelegt, also der Schriftsatz als dasjenige Rechtsmittel ausgelegt, was am Sinnvollsten und damit zulässig wäre. Lol und dann der Satz " er hat keine Berufung einlegen können, weil die Rechtskraft nicht bestätigt war". Wenn das Urteil rechtskräftig geworden wäre, hätte er gerade keine Berufung mehr einlegen können, vorher schon.
Dann kommt das übliche Gelaber mit dem deutschen Reich, von wegen wir leben in keiner Demokratie, weil uns die Siegermächte alles aufgezwungen hätten. Und deshalb wären alle Gesetze nichtig und Behörden und Gerichte könnten keine Staatsgewalt ausüben (diese Argumente findet man entweder bei Nazis oder Verschwörungstheoretikern).
Den Sinn von § 317 II S. 2 ZPO hat er überhaupt nicht kapiert. Die Besonderheit liegt darin, dass es um eine Ausfertigung geht, die von einer Patrei beantragt wurde, im Gegensatz zur Zustellung von Amts wegen. Natürlich ist § 317 ZPO hier auch wieder völlig falsch, da wir im Strafprozess sind.
Insgesamt wendet er hier planlos zivilprozessrechtliche Vorschriften auf den Strafprozess an, was natürlich völlig daneben ist.
Zu dem Strafbefehl: Er sagt bei Aussagen, die er gesetzlich nicht belegen kann "da es nach dem Gesetz Pflicht ist". Klar, kann jeder behaupten, wenn er keine passende Norm kennt oder es einfach keine gibt. Ob korrekt zugestellt wurde, wissen wir nicht. Der Briefumschlag enthält keine ausreichenden Angaben.
Worüber der Zeugenbeweis aufgeführt wurde wissen wir nicht. Alle weiteren Behauptungen sind müßig. Dann wird ein Durchsuchungsprotokoll gezeigt und behauptet, dass es keine Durchungsanordnung gab (kann natürlich von uns auch nicht nachvollzogen werden).
Insgesamt: Der Typ hat nicht im Geringsten juristische Ahnung und auch keinerlei Praxiserfahrung mit Justiz und Verwaltung. Hinzu kommt, dass er aufgrund dieser mangelnden Ahnung den Sachverhalt um die juristisch wirklich relevanten Fragen (die er selbst eben nicht kennt) verkürzt darstellt, weshalb man aufgrund seiner Aussagen zum Sachverhalt diesen nur teilweise juristisch begutachten kann.
Also: Ja, er ist ein Hobbyjurist, der abstruses Zeug erzählt. Das Schlimme ist nur, dass viele Leute solche Heinis als Autoritäspersonen ansehen und weil sie es selbst nicht besser wissen auch noch glauben, dass so einer Ahnung hätte.
Ganz am Anfang zu der Sache mit dem Führerschein. Wir wissen nicht, ob er eingezogen wurde oder nicht. Das ist allein entscheidend, ob der Angeklagte das Ding zurückerhält. Da stand nur "der Angeklagte gibt den Führerschein zu Gericht". Formell in einem Beschluss oder Urteil hätte der Führerschein eingezogen werden müssen. Da wir hierüber keine Angaben haben (was steht im Tenor?), ist es total an der Sache vorbei, was er da erzählt.
Als Nächstes die Zustellung des Urteils. Die fehlende Unterschirft des Richters auf der Ausfertigung ist für die Wirksamkeit des Urteils völlig egal (das "Original" muss der Richter dagegen schon unterschreiben, § 275 StPO). Dies hat hier noch nicht mal für die Zustellung und somit für die Rechtsmittelfristen belang, denn er redet über ein Strafrechtsurteil und das wird idR mit Verkündung, §§ 35 I, 268 II StPO wirksam. Die Berufungsfrist läuft entsprechend mit Verkündung an: § 314 I StPO. Was dies mit § 415 ZPO zu tun haben soll, ist völlig unersichtlich. Da geht es um die Beweiskraft öffentlicher Urkunden im Zivilprozess. Ihm geht es aber offenbar die ganze Zeit um die Wirksamkeit des Strafurteils.
Einen Richter zu einer eidesstattlichen Versicherung mit zweifelhaftem Inhalt (da steht was von SMAD- und SHAEF-Gesetz?!?!) zu seiner Amtsträgereigenschaft nötigen zu wollen, ist eine absolute Frechheit (Querulantenwahn).
Richtet man sich als Laie in irgendeiner Form gegen ein Urteil, kann das zuständige Rechtsmittelgericht natürlich das Schreiben als bestimmtes Rechtsmittel (Berufung oder Revision) auslegen, was auch nötig ist, um prüfen zu können, ob Erfordernisse eingehalten wurden. Typischerweise wird dann laiengünstig ausgelegt, also der Schriftsatz als dasjenige Rechtsmittel ausgelegt, was am Sinnvollsten und damit zulässig wäre. Lol und dann der Satz " er hat keine Berufung einlegen können, weil die Rechtskraft nicht bestätigt war". Wenn das Urteil rechtskräftig geworden wäre, hätte er gerade keine Berufung mehr einlegen können, vorher schon.
Dann kommt das übliche Gelaber mit dem deutschen Reich, von wegen wir leben in keiner Demokratie, weil uns die Siegermächte alles aufgezwungen hätten. Und deshalb wären alle Gesetze nichtig und Behörden und Gerichte könnten keine Staatsgewalt ausüben (diese Argumente findet man entweder bei Nazis oder Verschwörungstheoretikern).
Den Sinn von § 317 II S. 2 ZPO hat er überhaupt nicht kapiert. Die Besonderheit liegt darin, dass es um eine Ausfertigung geht, die von einer Patrei beantragt wurde, im Gegensatz zur Zustellung von Amts wegen. Natürlich ist § 317 ZPO hier auch wieder völlig falsch, da wir im Strafprozess sind.
Insgesamt wendet er hier planlos zivilprozessrechtliche Vorschriften auf den Strafprozess an, was natürlich völlig daneben ist.
Zu dem Strafbefehl: Er sagt bei Aussagen, die er gesetzlich nicht belegen kann "da es nach dem Gesetz Pflicht ist". Klar, kann jeder behaupten, wenn er keine passende Norm kennt oder es einfach keine gibt. Ob korrekt zugestellt wurde, wissen wir nicht. Der Briefumschlag enthält keine ausreichenden Angaben.
Worüber der Zeugenbeweis aufgeführt wurde wissen wir nicht. Alle weiteren Behauptungen sind müßig. Dann wird ein Durchsuchungsprotokoll gezeigt und behauptet, dass es keine Durchungsanordnung gab (kann natürlich von uns auch nicht nachvollzogen werden).
Insgesamt: Der Typ hat nicht im Geringsten juristische Ahnung und auch keinerlei Praxiserfahrung mit Justiz und Verwaltung. Hinzu kommt, dass er aufgrund dieser mangelnden Ahnung den Sachverhalt um die juristisch wirklich relevanten Fragen (die er selbst eben nicht kennt) verkürzt darstellt, weshalb man aufgrund seiner Aussagen zum Sachverhalt diesen nur teilweise juristisch begutachten kann.
Also: Ja, er ist ein Hobbyjurist, der abstruses Zeug erzählt. Das Schlimme ist nur, dass viele Leute solche Heinis als Autoritäspersonen ansehen und weil sie es selbst nicht besser wissen auch noch glauben, dass so einer Ahnung hätte.
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