Darthie hat geschrieben:orben hat geschrieben:@ darthie: ist das nicht ao/fgo? außerdem geht's frank doch um die abschaffung des einspruchs(=widerspruchs-)verfahrens und nicht um die sofortige vollziehung?!
Nö.
Das ergibt sich ja daraus.
Du musstest auch bislang erst zahlen. Wenn Du Deine Kohle wieder haben wolltest, musstest Du ins Widerspruchsverfahren gehen, und erst danach ins Klageverfahren. Das bedeutete zeitliche Verzögerung bei der Erstattung.
Jetzt kannst Du gleich vors Gericht und bekommst Deine Knete u.U. schneller zurück.
Ich musste mich mit dem Quatsch auch schon mal beschäftigen und kann mit Stolz behaupten, dass ich das für eine unwünschenswerte Verkürzung des Rechtsweges hielt und halte, und es nach meiner Stellungnahme für Berlin so nicht eingeführt wurde.
das, was ich grad geschrieben hab, ist schon wieder gelöscht.
daher nur kurz:
zu "das ergibt sich ja daraus": nicht zwingend imho, ist ja fgo (?!), keine ahnung, wieweit da früher aufschiebende wirkung berücksichtigt war. selbst wenn nicht, ist die abschaffung natürlich quatsch.
schneller wird's nicht werden, wenn das jetzt alles unmittelbar vor die gerichte geht. das mit der anforderung von kosten etc ist schon klar. wobei die aufschiebende wirkung ja ggf herstellbar wäre. nichtsdestotrotz: ich bin der spontanen meinung, hier in der fgo zu sein.
einige bundesländer (bei bayern bin ich mir recht sicher) haben das widerspruchsverfahren nach vwgo tatsächlich vollständig abgesetzt! unfassbar....
orben hat geschrieben:ich grüße heut mal berlin von dir!

Ach so?! Wie, wo, warum?[/quote]
bekommst gleich ne kurze pm!