Staatshaftung

Tom

Staatshaftung

Beitragvon Tom » Di 18. Sep 2012, 12:25

Liebe Freunde,

nur aus Interesse, habe keine Probleme derzeit:
Thema Staatshaftung:

Ich habe die Behauptung vernommen, es gebe keine Staatshaftung.
"Die Systematik des Staatshaftungsrechts ist bis heute verworren. Zwar hat der westdeutsche Gesetzgeber zu Beginn der 1980er Jahre ein Staatshaftungsgesetz verabschiedet, das am 1. Januar 1982 in Kraft trat; dieses wurde jedoch durch das Bundesverfassungsgericht bereits am 19. Oktober 1982 mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes für verfassungswidrig erklärt. Inzwischen ist das Grundgesetz zwar dementsprechend ergänzt worden, konkrete Bemühungen um eine Neuordnung des Staatshaftungsrechts hat es in den letzten Jahren jedoch nicht gegeben." (Wiki)

Ein Bekannter hat Probleme mit dem FA (Steuerprüfung) und fühlt sich "gefickt", kam zu der Erkenntnis, daß, weil es ja keine Staatshaftung mehr gibt der jeweilige Beamte mit seinem Privatvermögen haftet. Dieser Umstand sei dem jeweiligen Beamten dann per Unterfertigung im Vorhinein schriftlich abnehmbar.

WIE SIEHT DAS DAS JURISTISCH GEBILDETE FORUM?
Kann man sich so "wehren" gegen Amtswillkür?

Ich frag für mich zur Vorsorge und ich frage für das lesende Forum.

weiters heisst es dazu aus meiner Quelle
"Regress gegen den Amtsträger
Soweit die Anstellungskörperschaft für den Schaden gegenüber dem Dritten aufkommt (Art. 34 S. 2 Grundgesetz), kann sie gegen den Amtsträger, der den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, Regress nehmen. Der Anspruch selbst folgt für Beamte aus den Beamtengesetzen (§ 48 BeamtStG, § 75 BBG) und für Arbeitnehmer aus dem Arbeitsvertrag und dem Tarifvertrag. Bei Richtern und Soldaten werden die Bestimmungen des Beamtenrechts sinngemäß angewandt.
Soweit ein Angestellter im öffentlichen Dienst in Regress genommen wird, war dieser bis zum 30. September 2005 nach § 14 BAT den Beamten gleichgestellt. Für Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen ist dies nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ab 1. Oktober 2005 nicht mehr der Fall. Für sie gelten nun die allgemeinen Haftungskriterien, wobei auch hier Art. 34 S. 2 GG für leicht fahrlässiges hoheitliches Handeln den Regress ausschließt. Im Rahmen von Nachverhandlungen zum TVöD (sogenannte Restantenliste) einigte man sich zunächst zum 1. Oktober 2006 wieder auf die frühere Haftungsprivilegierung, die jedoch aus übergeordneten tarifpolitischen Gründen seitens der Arbeitgeber zunächst ausgesetzt und erst mit der Tarifeinigung im März 2008 in Kraft gesetzt wurde. Im Bereich der Landesverwaltungen hat der TV-L die alte BAT-Regelung von vornherein beibehalten."(Wiki)

Darthie

Re: Staatshaftung

Beitragvon Darthie » Di 18. Sep 2012, 12:49

Tom hat geschrieben:Ein Bekannter (...) fühlt sich "gefickt"


Fühlt sich oder ist?

Und was genau will er erreichen, der Bekannte?

Tom

Re: Staatshaftung

Beitragvon Tom » Di 18. Sep 2012, 13:28

Er ist gefickt und kämpft und bekommt bereits was wieder zurück vom FA, geht aber weiter die Geschichte.

Die Frage ist, kann man sich gegen beamtenwillkür wehren, indem man darauf hinweist daß er haftet bei willkür und vorsatz?

füa maine rechtsreipfela kom ich in ten himml

Darthie

Re: Staatshaftung

Beitragvon Darthie » Di 18. Sep 2012, 15:06

Tom hat geschrieben:Die Frage ist, kann man sich gegen beamtenwillkür wehren, indem man darauf hinweist daß er haftet bei willkür und vorsatz?


Man kann sich auch ein Loch in die Kniescheibe bohren und heisses Blei reingießen.

:roll:

Die Frage ist, was er sich vorstellt, das dann passiert?

Wenn er persönlich mit seinem Sachbearbeiter nicht klar kommt, kann er jederzeit Dienstaufsichtsbeschwerde erheben, und mit dem Finanzamtsvorsteher zu vereinbaren versuchen, dass er zukünftig von einem anderen Finanzheini betreut wird.

Das dürfte mehr Aussicht auf Erfolg haben, als zu versuchen, Willkür und Vorsatz nachzuweisen.

Tom

Re: Staatshaftung

Beitragvon Tom » Di 18. Sep 2012, 15:16

ist alles schon passiert (Dienstaufsichtsbeschwerde etc.) - ist jetzt aber nicht Thema.

Haftet ein Beamter bei Vorsatz selbst, weil es eben keine Staatshaftung mehr gibt?

Das will ich wissen. Nicht was man machen könnte etc.

Darthie

Re: Staatshaftung

Beitragvon Darthie » Di 18. Sep 2012, 15:19

Bei Vorsatz haftete der Beamte schon immer selbst.

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Mr Knowitall
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Re: Staatshaftung

Beitragvon Mr Knowitall » Di 18. Sep 2012, 15:21

Wäre das wirklich gut?
Wenn der Beamte nun keine Kohle hat und für den Schaden gar nicht aufkommen kann?
Oder wie ist das gemeint? Bleibt dann der Geschädigte auf dem Schaden sitzen?

Mir scheint, dass hier generell ein Missverständnis vorliegt.
Wenn ein Beamter vorsätzlich das Gesetz bricht, ist er strafrechtlich und beamtenrechtlich dran. Selbst wenn er die Tat nicht im Dienst verübt. Nicht sehr zu empfehlen. Wobei ich es nicht für unmöglich halte, dass es trotzdem einer tut.

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Reinhardt
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Re: Staatshaftung

Beitragvon Reinhardt » Di 18. Sep 2012, 16:00

ich war mal kurz Beamter und meine Beamtenrechtsprüfung ist schon über 15 Jahre her, aber wenn ich mich recht erinnere, dann gilt grundsätzlich die Obhutspflicht des Staates bzw. der Behörde gegenüber seinen Beamten. Diese kann dann ihrerseits gegen den Bamten rechtlich vorgehen, so es denn vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Problemchen gab. Bei groben Verfehlungen, die den beamtenrechtlichen Einstellungsbedingungen zuwiderlaufen, gilt das glaube ich nicht, also z.B. bei Straftaten usw., aber nur aus dem Grund, weil der Beamte von der Behörde vorrangig in ein Verfahren verwickelt wird. Solche Dinge wie auch der sog. Verwaltungsakt und entspr. Fristen sind aber etwas kompliziert.
Zudem mögen mich die Juristen hier entsprechend korrigieren, falls das so missinterpretiert oder veraltet ist.

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Re: Staatshaftung

Beitragvon Mr Knowitall » Di 18. Sep 2012, 16:10

Ich glaub Doppeldipl. Darth Vader is ja Jurist und Beamter, der wird das schon wissen!

Schnabelrock

Re: Staatshaftung

Beitragvon Schnabelrock » Di 18. Sep 2012, 17:22

Anspruchsgrundlage ist § 839 i. V. m. Art. 34 GG. Von da aus geht es in 1001 Detail. Ich habe solche Prozesse schon mit Erfolg geführt. Also, gehen tut das schon.

Han Solo

Re: Staatshaftung

Beitragvon Han Solo » Di 18. Sep 2012, 18:44

Darthie hat geschrieben:Bei Vorsatz haftete der Beamte schon immer selbst.


Aber grundsätzlich nicht im Außenverhältnis: e contrario Art. 34 I 2 GG

Haftet ein Beamter bei Vorsatz selbst, weil es eben keine Staatshaftung mehr gibt?


Staatshaftung gibt's natürlich schon und neben den gennanten § 839 BGB, Art. 34 GG auch andere Regelungen (z.T. zivilrechtlicher Natur, wie § 280 BGB oder GoA, die in best. Fällen entsprechend angewendet werden können) oder Entschädigungen bei Enteignungen u.ä oder in Landesgesetzen speziell geregelt, insbesondere im Polizeirecht.

Aber: Einer Behörde Vorsatz nachweisen zu wollen: Viel Spaß!

Außerdem muss er erstmal in der Hauptsache vorgehen (ich nehme an es geht um einen Steuerbescheid), sonst gibt's nix: § 839 III BGB

Tom

Re: Staatshaftung

Beitragvon Tom » Di 18. Sep 2012, 18:54

Liebe Leute,

ich danke euch aufrichtig für die vielen interessanten Antworten.

Wenn ich was in der Sache erfahre, was interessant sein könnte werd ich's posten.


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