EU hat Bürgerinitiative gegen TTIP ABGELEHNT!
Verfasst: Do 11. Sep 2014, 20:24
Die Europäische Kommission hat die Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen das TTIP-Freihandelsabkommen ABGELEHNT. Die Ablehnung der Initiative zeigt: Die Bürger dürfen nicht mitreden! Sie werden über den Tisch gezogen.
Foodwatch fasst es für mich gut zusammen:
"Täuschungsmanöver 1: Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze
Selbst die Studie des konservativen IFO-Institutes kommt nicht zu diesem Ergebnis. Pro Kopf soll sich das Einkommen gerade mal um 0,5 Prozent erhöhen, aber erst nach 10 bis 15 Jahren! Ganz zu schweigen davon, wem dieses so ferne wirtschaftliche Wachstum eigentlich zu Gute kommt. Auch spürbare Beschäftigungseffekte werden nicht erwartet. Sogar das Gegenteil kann eintreten: Arbeitsplatzverluste durch Rationalisierungsmaßnahmen! Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin: Warum erzählen Sie uns was von den "positiven Auswirkungen auf deutsche Exporte und Arbeitsplätze"?
Täuschungsmanöver 2: Keine Absenkung der Standards im Verbraucherschutz
Schön wäre es! Doch das Verhandlungsmandat der EU mit den USA lässt genau dies befürchten: Das EU-"Vorsorgeprinzip" wird aufgeweicht. Bisher gilt bei uns: Ein Stoff darf nicht zugelassen werden, wenn ein Risiko von ihm ausgeht. Die Praxis in den USA dagegen, salopp ausgedrückt: Es muss erst die Leiche her, bevor ein Verbot ausgesprochen wird. Aber Verbraucherminister Heiko Maas behauptet vollmundig: "Das Vorsorgeprinzip steht nicht zur Disposition"! Sehr geehrter Herr Minister Maas, würden Sie mal bitte einen Blick in das Verhandlungsmandat werfen!
Täuschungsmanöver 3: Mit dem Chlorhühnchen wird von den eigentlichen Problemen abgelenkt
"Ich kann den Deutschen versichern, dass es weder Chlorhühnchen noch Hormonfleisch bei uns geben wird!", so Angela Merkel. Ein Erfolg? Ganz und gar nicht. Zwar müssen wir jetzt keine Angst haben, dass Chlorhühnchen oder Hormonfleisch auf unserem Teller landet. Aber TTIP sorgt gleichzeitig dafür, skandalöse Zustände bei uns zu erhalten: Exzessiver Antibiotika-Einsatz in der Tiermast, Dioxin-Eier, Verschmutzung des Grundwassers durch Gülle. Das und vieles mehr wird durch TTIP festgeschrieben. Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin: Für uns ist es kein Trost, wenn Sie versprechen, dass unsere Standards nicht abgesenkt werden. Denn wir wollen, dass diese angehoben werden. Aber durch TTIP werden unsere Standards völkerrechtlich zementiert und können nicht mehr verbessert werden!
Täuschungsmanöver 4: Keine privaten Schiedsgerichte für Konzern-Klagen gegen Staaten
Was für ein Unding! Private Schiedsgerichte dürfen Staaten z.B. wegen Umweltschutzmaßnahmen verklagen, wenn ihre Gewinne gefährdet sind. Selbst Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel ist davon überzeugt, dass diese Schiedsgerichte eine Gefahr für die Demokratie sind: "Zusätzliche Institutionen für eine eigene Schiedsgerichtsbarkeit braucht es (...) nicht", verspricht er daher. Herr Minister, genau diese Schiedsgerichte stehen im fertig ausgehandelten Freihandelsabkommen CETA mit Kanada, das bald in Kraft gesetzt werden soll. Schaut man in den Vertragstext, ist der Fall klar: Bei CETA soll die private Schiedsgerichtsbarkeit anerkannt werden. Damit würde ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Denn was Sie bei CETA billigen, können Sie bei TTIP nicht ablehnen! Sie brechen Ihr Wort, wenn Sie CETA so zustimmen!
Liebe foodwatch-Interessierte, ich weiß nicht, was mich wütender macht: TTIP, das einen Generalangriff auf unsere Demokratie darstellt, oder die plumpen Täuschungsmanöver unserer Regierung!"
Foodwatch fasst es für mich gut zusammen:
"Täuschungsmanöver 1: Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze
Selbst die Studie des konservativen IFO-Institutes kommt nicht zu diesem Ergebnis. Pro Kopf soll sich das Einkommen gerade mal um 0,5 Prozent erhöhen, aber erst nach 10 bis 15 Jahren! Ganz zu schweigen davon, wem dieses so ferne wirtschaftliche Wachstum eigentlich zu Gute kommt. Auch spürbare Beschäftigungseffekte werden nicht erwartet. Sogar das Gegenteil kann eintreten: Arbeitsplatzverluste durch Rationalisierungsmaßnahmen! Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin: Warum erzählen Sie uns was von den "positiven Auswirkungen auf deutsche Exporte und Arbeitsplätze"?
Täuschungsmanöver 2: Keine Absenkung der Standards im Verbraucherschutz
Schön wäre es! Doch das Verhandlungsmandat der EU mit den USA lässt genau dies befürchten: Das EU-"Vorsorgeprinzip" wird aufgeweicht. Bisher gilt bei uns: Ein Stoff darf nicht zugelassen werden, wenn ein Risiko von ihm ausgeht. Die Praxis in den USA dagegen, salopp ausgedrückt: Es muss erst die Leiche her, bevor ein Verbot ausgesprochen wird. Aber Verbraucherminister Heiko Maas behauptet vollmundig: "Das Vorsorgeprinzip steht nicht zur Disposition"! Sehr geehrter Herr Minister Maas, würden Sie mal bitte einen Blick in das Verhandlungsmandat werfen!
Täuschungsmanöver 3: Mit dem Chlorhühnchen wird von den eigentlichen Problemen abgelenkt
"Ich kann den Deutschen versichern, dass es weder Chlorhühnchen noch Hormonfleisch bei uns geben wird!", so Angela Merkel. Ein Erfolg? Ganz und gar nicht. Zwar müssen wir jetzt keine Angst haben, dass Chlorhühnchen oder Hormonfleisch auf unserem Teller landet. Aber TTIP sorgt gleichzeitig dafür, skandalöse Zustände bei uns zu erhalten: Exzessiver Antibiotika-Einsatz in der Tiermast, Dioxin-Eier, Verschmutzung des Grundwassers durch Gülle. Das und vieles mehr wird durch TTIP festgeschrieben. Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin: Für uns ist es kein Trost, wenn Sie versprechen, dass unsere Standards nicht abgesenkt werden. Denn wir wollen, dass diese angehoben werden. Aber durch TTIP werden unsere Standards völkerrechtlich zementiert und können nicht mehr verbessert werden!
Täuschungsmanöver 4: Keine privaten Schiedsgerichte für Konzern-Klagen gegen Staaten
Was für ein Unding! Private Schiedsgerichte dürfen Staaten z.B. wegen Umweltschutzmaßnahmen verklagen, wenn ihre Gewinne gefährdet sind. Selbst Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel ist davon überzeugt, dass diese Schiedsgerichte eine Gefahr für die Demokratie sind: "Zusätzliche Institutionen für eine eigene Schiedsgerichtsbarkeit braucht es (...) nicht", verspricht er daher. Herr Minister, genau diese Schiedsgerichte stehen im fertig ausgehandelten Freihandelsabkommen CETA mit Kanada, das bald in Kraft gesetzt werden soll. Schaut man in den Vertragstext, ist der Fall klar: Bei CETA soll die private Schiedsgerichtsbarkeit anerkannt werden. Damit würde ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Denn was Sie bei CETA billigen, können Sie bei TTIP nicht ablehnen! Sie brechen Ihr Wort, wenn Sie CETA so zustimmen!
Liebe foodwatch-Interessierte, ich weiß nicht, was mich wütender macht: TTIP, das einen Generalangriff auf unsere Demokratie darstellt, oder die plumpen Täuschungsmanöver unserer Regierung!"