Moin,
es gibt sogar Verfahren (auch hier in D), nachdem man sich die MWST aus dem anderen Land zurückholen kann. Aber natürlich nur dort, nicht hier über den deutschen Zoll. Im Regelfall bei Grenzübertritt. Frag mal Dein zuständiges Zollamt danach. Es funktioniert auf jeden Fall beim persönlichen Einkauf. Ob bei Warenbestellungen über Internet, weiß ich nicht.
Der Verkäufer muß dies aber bei Kauf schon wissen, daß Du vorhast, Dir die MWST wiederzuholen. Er muß dann ein bestimmtes Formular ausfüllen. In manchen Ländern gibt es Mindesteinkaufswerte oder es wird nur ein Teil der MWST zurückbezahlt.
Du kannst auch den Händler in Schweden mal fragen, ob er die schwedische MWST überhaupt berechnet, wenn er ins Ausland liefert.
Ob das alles so 100% stimmt, mußt Du wie gesagt mal Dein Zollamt fragen. Es könnte dabei auch sein, daß Du die schwedische höhere MWST nicht bezahlst, dafür hier dann 19% EUST (Einfuhrumsatzsteuer). Aber sicher ist sicher: frag den Onkel beim Zoll.
Falls das klappt: ich esse Marabou-Schokolade...
Grüße, Frank