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Kann mir jemand helfen?
Verfasst: Do 5. Jan 2023, 13:34
von Keef
Moin,
sagt ma: WO muss ich meinen neuen Führerschein beantragen?
Bei meiner jetzigen Wohnort zuständigen Stelle oder dort wo er Ausgestellt wurde?
Komme beim Suchen nit weiter
Keef
Re: Kann mir jemand helfen?
Verfasst: Do 5. Jan 2023, 13:51
von Matt 66
Öhm, meinst Du, ein Andalusier, der jetzt in Polen lebt, muss dafür extra in die Heimat reisen?
Das macht die zuständige Behörde vor (Wohn-)Ort. Je nachdem im Landratsamt oder im Rathaus, usw. Ist unterschiedlich. Geh einfach mal auf die Homepage Deiner Gemeinde/Stadt.
Ich habe da ja noch ein bisschen Zeit...
Re: Kann mir jemand helfen?
Verfasst: Do 5. Jan 2023, 18:02
von spanking the plank
Keef hat geschrieben:Moin,
sagt ma: WO muss ich meinen neuen Führerschein beantragen?
Bei meiner jetzigen Wohnort zuständigen Stelle oder dort wo er Ausgestellt wurde?
Komme beim Suchen nit weiter
Keef
Bei der Führerscheinstelle des für Dich zuständigen Landkreises Mainz-Bingen in Ingelheim. Dein Landkreis hat mit Sichherheit diverse Nebenstellen, davon eine sicher in Deiner Nähe, ansonsten fährste nach Meenz.
Wenn Du schon einen Scheckkartenführerschein besitzt, der 2003/2004 ausgestellt wurde, hast Du noch Zeit für die Ummeldung bis zum 19.01.2025 bzw. 19.01.2026.
Re: Kann mir jemand helfen?
Verfasst: Fr 6. Jan 2023, 13:08
von Keef
Thänx Folks - hab grad gesehn dass der 2009 ausgestellt wurde, bei Ablaufdatum ein Strich is un ich wohl noch bis 2030 Zeit hab.
Also alles entspannt
Re: Kann mir jemand helfen?
Verfasst: Fr 6. Jan 2023, 14:16
von spanking the plank
Dann bist Du nicht all zu viel früher mit Umtausch des Scheckkartenführerscheins dran als ich. Bei mir ist der Umtausch zum 30.11.2032 fällig.
Meiner ist schon ein neuer mit angegebenem Ablaufdatum nach exakt 15 Jahren. Die "neuen" gelten also nur noch 15 Jahre und müssen dann erneuert werden mit neuem Foto etc.
Re: Kann mir jemand helfen?
Verfasst: Sa 7. Jan 2023, 12:04
von linus
Ist hier bei uns auf dem Land ganz einfach: man geht zur Verbandsgemeindeverwaltung,
ins "Bürgerbüro", kommt meistens sofort ran - und fertig !
Bei diesen Themen stelle ich immer wieder fest, wie gut es hier noch bürokratisch läuft...!
Re: Kann mir jemand helfen?
Verfasst: Do 12. Jan 2023, 08:39
von Reinhardt
Ich ignorier das.
Du musst nämlich im Zweifel doch auch noch zur Ausstellungsbehörde, wenn Du einen alten Lappen wie ich hast, der von den Stempeln her gar nicht mehr lesbar ist. Und Dir ein Zertifikat ausstellen lassen, dass es diesen Führerschein mit diesen Daten tatsächlich damals ausgestellt gab. Und ich bin mir sicher, das geht nicht telefonisch oder online.
Daher riskiere ich ein Bußgeld. Das zahle ich zweimal statistisch gesehen, dann bin ich eh zu alt fürs Autofahren.
Re: Kann mir jemand helfen?
Verfasst: Do 12. Jan 2023, 10:34
von spanking the plank
Hi Reini, wo warst Du so lange? Hab mir schon echt Sorgen gemacht!
Zu Deinem "Problem" mit der Ausstellungsbehörde: Das ist keins!
Du gehst ganz brav zu Deiner örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Führerscheinstelle) und beantragst den neuen Scheckkartenführerschein.
Möglichst noch VOR dem 19. Jänner 2023. Dann bevollmächtigst Du Deine örtliche Führerscheinstelle (wegen Persönlichkeitsrecht erforderlich!) Deine Daten vom Erwerb Deiner Führerscheinklassen anno 19XX von der Ausstellungsbehörde des Führerscheins an Deine örtliche Führerscheinstelle weiterzugeben. Das ist ganz easy und geht sogar telefonisch oder per E-Mail (= bei der Ausstellungsbehörde). Dann brauchst Du noch ein aktuelles, möglichst freundliches Foto and you´re set.
Wenn der doofe Spanky das im Jahre des Herrn 2017 geschafft hat, bringst Du das auch, da bin ich ganz sicher

Re: Kann mir jemand helfen?
Verfasst: Do 12. Jan 2023, 11:22
von Matt 66
"Jänner"...

Re: Kann mir jemand helfen?
Verfasst: Do 12. Jan 2023, 11:32
von Reinhardt
Klingt geschmeidig, nur bin ich dann meinen vollumfänglichen Zweierführerschein los.
Und der gilt bisher so lange, wie das Ablaufdatum auf meinem alten Führerschein festlegt.
Ach, hattergarnich? Ja so was.
Re: Kann mir jemand helfen?
Verfasst: Do 12. Jan 2023, 12:20
von spanking the plank
Reinhardt hat geschrieben:Klingt geschmeidig, nur bin ich dann meinen vollumfänglichen Zweierführerschein los.
Und der gilt bisher so lange, wie das Ablaufdatum auf meinem alten Führerschein festlegt.
Ach, hattergarnich? Ja so was.
Zweier (alt) ist was? LKW bis 7,5 t oder Motorrad? Ich weiß das gar nicht mehr.
Ich kann Dich insoweit beruhigen. Mein Moped- und LKW Führerschein gelten weiter fort. Ich darf auch Traktor fahren und LKW und PKw mit Hänger.
Alles, was Du erworben hast, bleibt bestehen und wird übertragen.
Re: Kann mir jemand helfen?
Verfasst: Do 12. Jan 2023, 12:23
von spanking the plank
Matt 66 hat geschrieben:"Jänner"...

Meine Großeltern waren Österreicher und Südtiroler

Re: Kann mir jemand helfen?
Verfasst: Do 12. Jan 2023, 13:35
von Reinhardt
Nein, nein das interpretiere ich anders nach den Infos, die mir vorliegen. Was Du sagst, gilt nur für den 1er (Motorrad), also den großen 1er ohne Limit.
Das gilt nicht für die Lkw-Klassen.
Ich darf mit dem alten Zweier alle Gewichtsklassen und Längen (sofern auf deutschen Straßen zugelassen) ohne weiteren Beförderungsschein (was sind das? 9 Personen?) fahren, und das ohne Gesundheitsprüfung.
Diese Klasse gibt es aber so in der neuen EU-Einteilung überhaupt nicht mehr. Du wirst faktisch auf 7,5t zurückgestuft, da Du sonst Gesundheitsprüfung plus Nachprüfung für die hohen Klassen brauchst. Streng genommen verfiel glaube ich 2021 der Führerschein faktisch sogar sowieso, wenn Du nicht freiwillig diese jetzt verpflichtende Gesundheitsprüfung eingereicht hast.
Nicht dass ich jemals wieder einen Sattelschlepper fahren möchte, aber hier geht es ums Prinzip. Denn letztendlich um (beruflich relevante) Qualifikationen für eine Menge Geld.