Lieder ins Netz stellen!
- Magg
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Lieder ins Netz stellen!
Hadere zwar noch was - wegen der Rechtlichen Seite und des Songdiebstahls - meine Songs irgendwo im Netz abzulegen, habs aber anderseits auch satt, dass man permanent angesprochen wird: " Hasse mal wat zum reinhören?"
Wo stellt man denn die Songs am Besten rein?
Wo stellt man denn die Songs am Besten rein?
- Aldaron
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Re: Lieder ins Netz stellen!
Myspace oder Soundcloud. Das Urheberrecht hat man doch automatisch, oder?
- Magg
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Re: Lieder ins Netz stellen!
Aldaron hat geschrieben:Myspace oder Soundcloud. Das Urheberrecht hat man doch automatisch, oder?
Nee, nee. So einfach ist das nicht mit dem Urheberrecht.

- Magg
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Re: Lieder ins Netz stellen!
Schnabelrock hat geschrieben:aber sicher ist das so einfach!
... und wie will/kann ich beweisen das die Stücke tatsächlich von mir und nicht irgend wem sind???

Re: Lieder ins Netz stellen!
das musst Du doch gar nicht. Wer das Urheberrecht an Deinen Sachen beansprucht, muss halt beweisen, dass er früher da war.
So gesehen, ist es sogar schlau, die Sachen so früh es geht öffentlich zu machen.
So gesehen, ist es sogar schlau, die Sachen so früh es geht öffentlich zu machen.
- Magg
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Re: Lieder ins Netz stellen!
Schnabelrock hat geschrieben:das musst Du doch gar nicht. Wer das Urheberrecht an Deinen Sachen beansprucht, muss halt beweisen, dass er früher da war.
So gesehen, ist es sogar schlau, die Sachen so früh es geht öffentlich zu machen.
Ich weiss nicht ob ich es hier schon mal erwähnt habe!!!! Ich hatte schon mal einen Rechtsstreit bzgl. Liederklau. Einer meiner früheren Musikerkollegen hatte sich seinerzeit ein paar meiner Stücke unter den Nagel gerissen, eine CD mit diesen Stücken aufgenommen und anschl. veröffentlicht. Leider habe ich nicht für alle Stücke die Rechte zugesprochen bekommen

Welche Möglichkeiten hat denn der Normalmusiker zu beweisen das die Stücke tatsächlich von ihm sind?
Re: Lieder ins Netz stellen!
A. Nimm die Sachen auf und schick sie einem Freund per Einschreiben, der soll den Umschlag nicht öffnen, wichtig ist nur das Datum.
B. Mach die Sachen öffentlich und zwar am besten so, dass zumindest ein paar Leute sie ganz bewusst wahrnehmen.
C. Gema-Anmeldung.
B. Mach die Sachen öffentlich und zwar am besten so, dass zumindest ein paar Leute sie ganz bewusst wahrnehmen.
C. Gema-Anmeldung.
- Magg
- Beiträge: 791
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Re: Lieder ins Netz stellen!
Moin,
- die ersten beiden Geschichten sind "nicht" rechtskräftig!!!
- die GEMA zu teuer!!!
un Nu?
- die ersten beiden Geschichten sind "nicht" rechtskräftig!!!
- die GEMA zu teuer!!!
un Nu?

Re: Lieder ins Netz stellen!
Was heisst "rechtskräftig"? "Rechtskräftig" sind Gerichtsentscheidungen.
Sie sind beweisgeeignet, mehr als den Beweis der Urheberschaft kann und muss man nicht antreten, vgl. § 7 UrhG. Aber falls Du es besser weisst als der Dr. iur. Schnabel, nur zu, ich lerne gern!
Sie sind beweisgeeignet, mehr als den Beweis der Urheberschaft kann und muss man nicht antreten, vgl. § 7 UrhG. Aber falls Du es besser weisst als der Dr. iur. Schnabel, nur zu, ich lerne gern!
Re: Lieder ins Netz stellen!
Moin,
- die ersten beiden Geschichten sind "nicht" rechtskräftig!!!
Stimmt nicht; ich mach das mit dem Einschreiben genauso und ein Freund hat gegen die BMG (DJ Ötzi) genau auf diese Art den Nachweis einer Komposition seinerseits erbracht und gewonnen!
- die GEMA zu teuer!!!
wie funktionierts dann bei myspace etc? Die haben einen Vertrag mit der Gema. Nur bei bereits gemeldeten Stücken bekommst du eine Abmahnung beim Versuch diese auf deine Seite zu stellen.
Also scheiss da ned die Wadln foi!
- Aldaron
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- Registriert: Sa 23. Okt 2010, 11:37
Re: Lieder ins Netz stellen!
Magg, machs wie wir: Wir machen so komische Musik, da will sich gar keiner drum streiten. 

Re: Lieder ins Netz stellen!
Aldaron hat geschrieben:Magg, machs wie wir: Wir machen so komische Musik, da will sich gar keiner drum streiten.
Hä, hast du nicht neulich mal Mucke hier reingestellt, die verdächtig nach "Nordrach" klang

- Aldaron
- Beiträge: 5686
- Registriert: Sa 23. Okt 2010, 11:37
Re: Lieder ins Netz stellen!
Ne, das war Gary M. Der is aber nicht mehr im Forum. 

- Magg
- Beiträge: 791
- Registriert: So 24. Okt 2010, 18:17
Re: Lieder ins Netz stellen!
OK, OK!
2´te Runde
Das Thema Einschreiben: Da Absender und Empfänger identisch sind, sind Manipulationen leicht möglich. Du kannst Dir z.B. einen offenen Umschlag per Einschreiben zustellen lassen, ihn 10 Jahre später füllen und verschließen - voila.
Mit einem Einschreiben beweist man nur, dass man etwas geschickt hat. Man beweist aber nicht, was man geschickt hat. Ist das fraglich, benötigt man im Zweifel zuverlässige weitere Nachweise oder Zeugen.
2´te Runde

Das Thema Einschreiben: Da Absender und Empfänger identisch sind, sind Manipulationen leicht möglich. Du kannst Dir z.B. einen offenen Umschlag per Einschreiben zustellen lassen, ihn 10 Jahre später füllen und verschließen - voila.
Mit einem Einschreiben beweist man nur, dass man etwas geschickt hat. Man beweist aber nicht, was man geschickt hat. Ist das fraglich, benötigt man im Zweifel zuverlässige weitere Nachweise oder Zeugen.
Re: Lieder ins Netz stellen!
Magg hat geschrieben:OK, OK!
2´te Runde![]()
Das Thema Einschreiben: Da Absender und Empfänger identisch sind, sind Manipulationen leicht möglich. Du kannst Dir z.B. einen offenen Umschlag per Einschreiben zustellen lassen, ihn 10 Jahre später füllen und verschließen - voila.
Mit einem Einschreiben beweist man nur, dass man etwas geschickt hat. Man beweist aber nicht, was man geschickt hat. Ist das fraglich, benötigt man im Zweifel zuverlässige weitere Nachweise oder Zeugen.
Niemand sagt daß dies hieb, stich und Morgensternfest ist.
Du schickst dein Zeug an einen Freund (du hast doch auch welche, oder?) und NICHT an dich selber!!!; der nimmts entgegen und hortet das für dich.
Oder gibts dir zur Verwahrung. Ob der Umschlag geöffnet wurde oder nicht kann man i.d.R. erkennen.
Es geht ums Datum und ums ungeöffnet sein. Akzeptieren wird es der Richter höchstwahrscheinlich.
Dadurch, daß du das Zeug AUCH auf deiner festplatte hast mit Datum etc. dein Freund als Zeuge etc. Klar, kann man alles manipulieren.
Du kannst es aber auch zum Anwalt oder zum Notar bringen. Mir war das immer viel zu teuer!
Kenne nicht wenige Kompostisten, die das so machen und die Gema meiden.
Zuletzt geändert von Tom am Di 20. Sep 2011, 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Lieder ins Netz stellen!
Noch was: wenn deine Songs so gut sind, daß sie jemand klauen würde, dann
Herzlichen Glückwunsch!
Aber das Risiko bleibt dir immer im Netz.
Verschick doch mp3's per persönlichen Mailkontakt?
So umgehst du die Gema am besten und bist selbst am sichersten in der Kontrolle über deine Musik.

Herzlichen Glückwunsch!
Aber das Risiko bleibt dir immer im Netz.
Verschick doch mp3's per persönlichen Mailkontakt?
So umgehst du die Gema am besten und bist selbst am sichersten in der Kontrolle über deine Musik.
- Magg
- Beiträge: 791
- Registriert: So 24. Okt 2010, 18:17
Re: Lieder ins Netz stellen!
....... Du kannst es aber auch zum Anwalt oder zum Notar bringen. Mir war das immer viel zu teuer!
Kenne nicht wenige Kompostisten, die das so machen und die Gema meiden.
Nun, die Frage ist hiermit immer noch nicht beantwortet! Wie stelle ich, nachdem ich die Aufnahmen beim Anwalt/Notar/Fruende usw. abgegeben habe, sicher, dass die Aufnahmen aus meiner Feder stammen. Auch ein Anwalt/Notar kann mir nur den Zeitpunkt der Abgabe bestätigen, aber nicht das Urheberrecht bestätigen. Weil dann müsste der Anwalt/Notar ja weltweit überprüfen ob es das Werk schon mal so, oder ähnlich gibt!!!
Noch was: wenn deine Songs so gut sind, daß sie jemand klauen würde, dann
Herzlichen Glückwunsch!
Es geht hier nicht um die Klasse meiner Stück (sind auch nicht besser als der Durchschnitt
), sondern generell darum, wie ich mein Gedankengut schützen kann. G
Verschick doch mp3's per persönlichen Mailkontakt?
auch das sagt nicht aus, ob die Songs tatsächlich vom Versender geschrieben worden sind.
Sorry, wenn ich hier ein wenig provokativ schreibe. Is net bös gemeint
Kenne nicht wenige Kompostisten, die das so machen und die Gema meiden.
Nun, die Frage ist hiermit immer noch nicht beantwortet! Wie stelle ich, nachdem ich die Aufnahmen beim Anwalt/Notar/Fruende usw. abgegeben habe, sicher, dass die Aufnahmen aus meiner Feder stammen. Auch ein Anwalt/Notar kann mir nur den Zeitpunkt der Abgabe bestätigen, aber nicht das Urheberrecht bestätigen. Weil dann müsste der Anwalt/Notar ja weltweit überprüfen ob es das Werk schon mal so, oder ähnlich gibt!!!
Noch was: wenn deine Songs so gut sind, daß sie jemand klauen würde, dann
Herzlichen Glückwunsch!
Es geht hier nicht um die Klasse meiner Stück (sind auch nicht besser als der Durchschnitt

Verschick doch mp3's per persönlichen Mailkontakt?
auch das sagt nicht aus, ob die Songs tatsächlich vom Versender geschrieben worden sind.
Sorry, wenn ich hier ein wenig provokativ schreibe. Is net bös gemeint

Re: Lieder ins Netz stellen!
Magg hat geschrieben:
Es geht hier nicht um die Klasse meiner Stück (sind auch nicht besser als der Durchschnitt), sondern generell darum, wie ich mein Gedankengut schützen kann. )
Nu ja, dazu sind nun doch schon ein paar Vorschläge gemacht worden. Ein Ja-Aber gibt es natürlich immer. Was erwartest du also?
Gruß
T.
Re: Lieder ins Netz stellen!
Magg hat geschrieben:Das Thema Einschreiben: Da Absender und Empfänger identisch sind, sind Manipulationen leicht möglich. Du kannst Dir z.B. einen offenen Umschlag per Einschreiben zustellen lassen, ihn 10 Jahre später füllen und verschließen - voila.
Mit einem Einschreiben beweist man nur, dass man etwas geschickt hat. Man beweist aber nicht, was man geschickt hat. Ist das fraglich, benötigt man im Zweifel zuverlässige weitere Nachweise oder Zeugen.
Das wird die Gegenpartei u.U. vortragen. Dafür ist sie dann aber auch beweispflichtig. Als bloße Behauptung ins Blaue hinein
ist das ein bloßer Ausforschungsantrag ohne Beweiswert. Wenn der Gegner ne Manipulation behauptet, muss er sie substantiiert vortragen und beweisen, was er nicht kann. In der ZPO gilt die freie richterliche Beweiswürdigung. D.H. der Richter kann durchaus davon überzeugt sein, dass wenn Du etwas geschickt hast, auch tatsächlich das fragliche Musikstück auf CD o.ä. drin war. Man darf an die Beweislast auch keine unüberwindbaren Voraussetzungen stellen.
Nun, die Frage ist hiermit immer noch nicht beantwortet! Wie stelle ich, nachdem ich die Aufnahmen beim Anwalt/Notar/Fruende usw. abgegeben habe, sicher, dass die Aufnahmen aus meiner Feder stammen.
Das trägst Du bei Gericht einfach vor. Sollte es bestritten werden, kannst Du mit CDs, Originalaufnahmen usw. aufwarten, das wird jeden überzeugen. Von wem sollen die Aufnahmen denn sonst sein, Hitlers Oma?
Auch ein Anwalt/Notar kann mir nur den Zeitpunkt der Abgabe bestätigen, aber nicht das Urheberrecht bestätigen.
Genau darauf (Zeitpunkt) kommt's ja ggf. an. Die Gegenpartei müsste vortragen und beweisen, dass sie das Werk vor Dir erschaffen hat und Du das Werk übernommen hast. Kann sie das nicht (bei Gary M. konnte sie es) seh ich kein Problem für Dich.
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