Aldaron hat geschrieben:Meine Mutter hat 4 arbeitende und steuerzahlende Kinder großgezogen und wenn sie in ein paar Jahren in Rente geht, muss sie wahrscheinlich sogar noch Sozialhilfe beantragen.
Sicher?
Hat Ihr Ex-Mann in die Rentenversicherung eingezahlt? Dann wird sein Rentenanspruch für (Erziehungs-)Zeiten, in denen sie durch ihn mitversorgt wurde, geteilt. Das sollte sich aus dem Scheidungsurteil ergeben. Insofern könnte es - sofern die Rentenansprüche an sich nicht sehr hoch sind, natürlich sein, dass beide ergänzende Sozialhilfe beantragen müssen.
Aldaron hat geschrieben:Und komm mit bitte nicht mit "selber schuld".
Wer ist denn dann "Schuld"?

Deine Eltern haben sich entschieden, das so zu handhaben. Zumindest die Versorgte ging davon aus, dass diese Versorgungsehe "für immer" Bestand haben würde. Eine Prognose, die wahrlich nicht ungefährlich ist. Wie man sieht.
Deine Mutter hat nicht in die Rentenversicherung eingezahlt. Jetzt möchte sie aber Auszahlungen daraus erhalten.
Wie erklärst Du das den Einzahlern? Mit "Na ja, sie hat ja vier Kinder großgezogen!"?
Klingt irgendwie nicht so überzeugend, oder?