Also ich habe jetzt auch schon Kontakt mit Kafka gehabt nach meiner Meldung dort.
Fazit der Mails/Gespräche mit den Sachbearbeitern: Das unterliegt vom konkreten Vorgehen her der Beamtenwillkür, aber von der Papierformtheorie her ist es leider nicht so, wie Linus sagt. JEDER, der eine Gitarre verkauft, braucht eine Vorerwerbsbestätigung, jedenfalls DANN, wenn der Käufer auf einem BESTEHT, was NATÜRLICH dann der Fall sein müsste, wenn KEIN Kaufbeleg und/oder KEINE Seriennummer vorliegt. (Und ich als Käufer würde ihn wollen, denn sonst habe ich als Nächster das Theater.)
Die anderen beiden Fälle sind und waren ja schon immer trivial und eindeutig. (Wobei ... die Seriennummer aus meiner Sicht keinesfalls ALLEINE ohne Kaufbeleg ausreichen dürfte, denn diese bestätigt ja nur in vielen Fällen halbwegs, wann und wo das Instrument gefertigt wurde, aber nicht, wo sie zu welchem Zeitpunkt in wessen Besitz war.)
Faules Ei spielen mit Tropenholz sozusagen.
Aber der Thread kann ja geschlossen werden, denn:
Gutes Neues Jahr allen!
